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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Das DRK-Testzentrum in der Alten Feuerwehr Satow wird ab dem 01.05.2022 geschlossen, da der Bedarf nicht mehr vorhanden ist.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab sofort ist die Gemeindeverwaltung wieder uneingeschränkt zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet:
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ihre Gemeindeverwaltung
Vom 11.04.2022 bis 14.04.2022 ist das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle nicht geöffnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist grundsätzlich nicht gestattet, da im Landkreis Rostock
flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem
der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können lediglich im Einzelfall durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Satow,
ab dem 18. März 2022 bis zum 29. April 2022 wird auf dem Bauhof Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Dafür benötigen Sie eine Wertstoffmarke welche Sie für 1 EUR/ 120 Liter in der Kasse im Rathaus zu den Sprechzeiten erhalten.
Der Bauhof hat für die Annahme von Grünschnitt wie folgt geöffnet:
Vom 18.03.2022 – 29.04.2022
freitags in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr
samstags in der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr
Annahmeschluss auf dem Bauhof ist 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link: Öffentliche Bekanntmachung und Benutzungsordnung zur Abgabe von Grünschnitt
In einem Hausgeflügelbestand in 18239 Satow OT Gorow wurde am 04.02.2022 hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
1. Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest- Schutzzone (Sperrbezirk) festgelegt:
In der Schutzzone (Sperrbezirk) gilt folgendes:
1.1. Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) haben unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der Nutzungsart und ihres Standortes und des verendeten Geflügels sowie jede Änderung (weitere Verendungen) dem Veterinäramt anzuzeigen.
1.2. Sämtliches Geflügel ist ab sofort aufzustallen und darf nur entweder
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen die Einträge gesicherten dichten Abdeckung
und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichrten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),
gehalten werden.
Den Vordruck zur Anzeige des Tierbestandes erhalten Sie unter dem folgenden Link: Anzeige des Tierbestandes
Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises erhalten Sie unter dem folgenden Link: Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock
Die Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 27.12.2021 wird mit Wirkung ab dem 27.01.2022 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, u.a. die darin festgelegte Aufstallpflicht von Geflügel, ab dem 27.01.2022 aufgehoben.
Den vollständigen Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock erhalten Sie unter dem folgenden Link: Widerruf Allgemeinverfügung Landkreis Rostock
Gemeinde Satow
Die Bürgermeisterin
Heller Weg 2A, 18239 Satow
Telefon: 038295 734-0
Telefax: 038295 734 44
E-Mail: info@satow.de
DE-Mail: poststelle@satow.de-mail.de
Nachricht senden über Kontaktformular
Verwaltung der Gemeinde Satow
Dienstag: | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Donnerstag: |
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |