Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der daraus folgenden gesetzlichen Neuregelungen dürfen die Kommunen ab 2025 die Grundsteuer nur nach neuem Recht erheben. Hierfür ist der gesamte Grundstücksbestand - landesweit schätzungsweise bis zu 1,2 Mio Einheiten des Grundbesitzes - durch die Finanzämter neu zu bewerten. Dazu werden alle Grundstückseigentümerinnen - und eigentümer aufgefordert, eine elektronische Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes vom 01.07. bis 31.10.2022 abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den folgenden Links:
- Informationen zur Grundsteuerreform
- https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/
Aktuelle Grundsteuerdaten wie die Größe Ihres Grundstückes und insbesondere die Bodenrichtwerte und Ertragsmesszahlen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/
INFO
In Einzelfällen beispielsweise, wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.
Dokumente
- Ausfüllanleitung Hauptvordruck
- Hauptvordruck
- Anlage Feststellungsbeteiligte
- Anlage Grundstück
- Ausfüllanleitung Anlage Grundstück
- Einlageblatt Anlage Grundstück
- Anlage Land- und Forstwirtschaft
- Ausfüllanleitung Anlage Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Tierbestand
- Ausfüllanleitung Anlage Tierbestand
- Anlage Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung
- Ausfüllanleitung Anlage Grundsteuerbefreiung/ -vergünstigung