Die Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Rostock zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 27.12.2021 wird mit Wirkung ab dem 27.01.2022 widerrufen.
Somit werden alle darin festgelegten Regelungen, u.a. die darin festgelegte Aufstallpflicht von Geflügel, ab dem 27.01.2022 aufgehoben.
Den vollständigen Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock erhalten Sie unter dem folgenden Link: Widerruf Allgemeinverfügung Landkreis Rostock