Entgeltordnung für die Nutzung des Satower Wochenmarktes
Aufgrund der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 ( GVOBl. M-V 2011, S. 777) sowie der Marktordung vom 28. Juni 2013 wird folgende Entgeltordnung erlassen:
Entgelte sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Wochenmarktfläche erhoben werden.
Entgelte sind zu erheben für den Zeitraum, in dem die Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient.
Das Entgelt ist nach Punkt XII der Marktordnung und der Inanspruchnahme der Einrichtung zu bemessen (Wirklichkeitsprinzip). Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Entgelttabelle in Punkt VI dieser Entgeltordnung.
Wer die Standflächen des Wochenmarktes nutzt oder sich vertraglich zur Nutzung gebunden hat, ist zur Zahlung verpflichtet.
Die Bezahlung des Entgeltes für Tageszuweisungen von Marktstandflächen hat nach dem Standaufbau in bar beim Marktverantwortlichen zu erfolgen.
Lfd Nr. | Art des Marktstandes | Höhe des Entgeltes in Euro |
1 | 1 Korb oder Stiege | 3,00 |
2 | 1 Tisch, Stand oder Verkaufswagen pauschal | 10,00 |
Für die Benutzung des 220-V-Stromanschlusses ( max.1,5 KW) wird eine tägliche Pauschale von 2,50 € erhoben.
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Satow, den 01.12.2013