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Montag, 29 August 2022 14:58

An alle Hundehalter im Bereich der Gemeinde Satow

       

Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,                    dog 1581156 1920 1

wir beobachten nun schon seit einiger Zeit mit großer Besorgnis, dass die Bereitschaft abnimmt, die Hinterlassenschaften der Hunde einzusammeln. Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots eine Selbstverständlichkeit, leider gilt das jedoch nicht für alle. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, uns direkt an alle Hundehalterinnen und Hundehalter zu wenden.

Es gab in der Vergangenheit vermehrt Beschwerden über verunreinigte Wiesen, öffentliche Wege und Hundekot in Parkanlagen. Sei es der Erlebnispfad um den Satower See, die Wiese um das Feuerwehrgerätehaus, auf welcher auch oft die Kinder der Jugendfeuerwehr trainieren, die gemeindlichen Kinderspielplätze oder auch Straßenbegleitgrün und private Grundstücke. Das ist nicht nur eklig, der Hundekot könnte auch Krankheitserreger enthalten, die gesundheitsgefährdend sind.
Im besonderen Interesse der Kinder aber auch aller anderen Einwohner der Gemeinde ist es, dass im öffentlichen Bereich der Hundekot von den Besitzern eingesammelt und sachgemäß entsorgt wird. Es sind in der Gemeinde bereits entsprechende Hundekotbeutel-Spender und Müllbehälter vorhanden, welche immer mehr aufgestockt werden. Diese sollten bitte auch entsprechend genutzt werden. Für unsere Gemeindearbeiter, die sich tagtäglich bemühen das Gemeindegebiet sauber und ordentlich zu halten, ist es ebenfalls oft eine Zumutung öffentliche Grundstücke, insbesondere Straßenbegleitgrün, zu mähen oder zu reinigen.

Wenn dieser Appell keine Wirkung zeigt, sehen wir uns als Gemeindeverwaltung gezwungen auch die Kontrollen zu verschärfen. Wer den Hundekot seines Vierbeiners liegenlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zeitgleich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 vorsieht, dass Hunde außerhalb ihres befriedeten Besitztums ein Halsband mit Namen und Wohnanschrift der Hundehalterin oder des Hundehalters oder eine gültige Steuermarke tragen müssen.

Wir hoffen auf Verständnis und Einsicht. Es kann nur funktionieren, wenn jeder hinter seinem Hund aufräumt. Wir bitten Sie, im Interesse aller, diesen Appell zu beherzigen und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung