Gaststättenerlaubnis gem. § 2 Abs. 1 GastG

Zuständige Stelle: Gewerbeamt

Ansprechpartner

Andrea Düntsch
Zimmer-Nr. 110
(038295) 734-19
andrea.duentsch@satow.de

Das benötigen Sie

bei natürlichen Personen:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
  • Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
  • Gesundheitspass
  • Grundriss
  • Lageplan

bei juristischen Personen:

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis
  • Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als drei Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Handelsregisterauszug
  • Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
  • Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
  • Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
  • Gesundheitspass
  • Grundriss 5-fach
  • Lageplan 5-fach

Gebühr

  • 460,32€
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