Gaststättenerlaubnis gem. § 2 Abs. 1 GastG
Zuständige Stelle: Gewerbeamt
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
bei natürlichen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss
- Lageplan
bei juristischen Personen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Bundeszentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als drei Monate)
- Gewerbezentralregisterauszug von allen Geschäftsführern (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
- Handelsregisterauszug
- Eigentumsnachweis über die Räumlichkeiten
- Baugenehmigung oder Nutzungsänderung
- Lebensmittelrechtliche Unterweisung der IHK
- Gesundheitspass
- Grundriss 5-fach
- Lageplan 5-fach
Gebühr
- 460,32€