Maklererlaubnis gem. § 34 c GewO

Zuständige Stelle: Gewerbeamt

Wer gewerbsmäßig Grundstücke, Immobilien, Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung mit Vermögenswerten Dritter vorbereiten oder durchführen, als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchführen will oder als Wohnimmobilienverwalter fungiert, bedarf gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ansprechpartner

Andrea Düntsch
Zimmer-Nr. 110
(038295) 734-19
andrea.duentsch@satow.de

Das benötigen Sie

  • Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate; bei Gesellschaften für jeden Geschäftsführer und die Gesellschaft)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzverwaltungsamtes (St.-Georg-Straße 109, Haus 1, Zimmer 012; bei Gesellschaften für alle Geschäftsführer und für die juristische Person)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nur für Wohnimmobilienverwalter gem. § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO)
  • Auskunft aus der Insolvenzabteilung des zuständigen Amtsgerichtes
  • Gewerbezentralregisterauszug für die Gesellschaft (nicht älter als drei Monate; zu beantragen bei der zuständigen Gewerbebehörde)
  • Handelsregisterauszug

Gebühr

  • 328,80€
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