Ummeldungen
Zuständige Stelle: Meldeamt
Umzug innerhalb der Gemeinde
Ansprechpartner
Das benötigen Sie
- Personalausweis und/ oder Reisepass (aller umziehenden Personen)
- Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgebers oder Eigentumsnachweis
Dritte können bei Vorlage einer Vollmacht die umziehende/n Person/en ebenfalls ummelden.
Wichtig
- die Ummeldung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen vornehmen
- die Ummeldung kann nicht auf dem Postweg erledigt werden